Home
Dienstleistungen
Wir über uns
Konditionen
Kontakt / Impressum
Danksagung
AGB


Sie leben, wir kümmern uns um alles Übrige


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen, Gewissen und Können zu erledigen.
  2. Art und Weise der Durchführung bestimmt der Auftragnehmer, nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem/der Auftraggeber(in).
  3. Der Auftragnehmer wird über alles, was Ihm Aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem dritten bewahren.
  4. Vor Erledigung des Auftrages wird eine Vorausschusszahlung von 50 % fällig. Der Restbetrag ist zehn Tage nach Rechnungsstellung auf das Konto der Fa. time to relax e.K. zu überweisen.
  5. Nach erbrachter Leistung gestellte Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen fällig. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und/oder Zahlung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen und staatsgefährdende Ziele verfolgt werden.
  6. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch einen solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  7. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  8. Für etwaige Schäden, die während der Ausübung der vereinbarten Dienstleistungen und innerhalb der Abwesenheitszeit entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  9. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die Annahme des schriftlich fixierten Auftrages (eventuell mit Erweiterungen) vollständig schriftlich bestätigt hat. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge auf der Basis dieser ABG´s können mündlich erteilt werden und müssen schriftlich bestätigt werden.
  10. Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftliche) zwischen dem ausführendem Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust.
  11. Alle für den Auftragnehmer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse des Auftragnehmers zu richten. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei dem Auftragnehmer.
  12. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Dauer des Auftrages uneingeschränktes Hausrecht, neben dem Auftraggeber oder einer ausdrücklich von ihm legitimierten Person. Dies kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden.
  13. Das für den Vertrag bestimmte Objekt ist vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber und dem Auftragnehmer (oder durch die jeweils legitimierte Person) in Augenschein zu nehmen.
  14. Die Inaugenscheinnahme ist durch vollständiges Ausfüllen der maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Unvollständige oder falsche Angaben seitens des Auftraggebers oder des von Ihm legitimierten Dritten berechtigen den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung und zeichnen diesbezüglich eventueller Haftungen, die mit den unvollständigen oder falschen Angaben in der Checkliste kausal verbunden sind, von jeglicher Haftung frei.
  15. Die Checklisten sind von dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (oder von den jeweils legitimierten Personen) zu unterzeichnen.
  16. Vor Einsatzbeginn hat der Auftraggeber alle erforderlichen Schlüssel des maßgeblichen Objektes auszuhändigen.
  17. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung, etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist der Auftragnehmer schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu lasten des Auftraggebers entstehen, wird von dem Auftragnehmer keinerlei Haftung übernommen.
  18. Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes, ist gemeinsam vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden im Objekt festzustellen. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Auftragnehmer anzuzeigen, spätestens jedoch 2 Wochen nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist der Auftragnehmer von jeder Haftung befreit.
  19. Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Erweiterungen im schriftlichen Standardauftrag sind damit ebenfalls abgegolten. Rechnungskürzungen durch den Auftraggeber sind unzulässig.
  20. Die Leistungen und Angebote von der "time to relax e.K." verstehen sich als Hilfestellung für Kunden oder deren Betreuung. Es jedoch deutlich auszuschließen, dass die Mitarbeiter oder Vertretungen der time to relax e.K. pflegebezüglich ausgebildet sind oder sonstige medizinische Ausbildungen genossen haben.
  21. Im Falle eines materiellen Schadens von Eigentum des Kunden, der nachweisbar von einem Mitarbeiter von time to relax e.K. verursacht worden ist, wird dieser Schaden von der entsprechenden Betriebshaftpflicht der "Time to relax e.K." reguliert.
  22. Die Firma "Time to relax e.K." oder deren Mitarbeiter werden keinen anderen Personen zutritt zu den anvertrauten Räumlichkeiten gewähren. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen und werden nicht angefertigt. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt der Mitarbeiter der "Time to relax e.K." auf ebenso wie für eventuelle Kosten für Nachschlösser.
  23. Sollte eine Schlüsselabgabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z. B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicheren Ort...). Zusätzliche Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 1€/km je Hin- und Rückfahrt + 20€. Im bereich Ahrensburg, Großhansdorf werden keine Anfahrtskosten berechnet.
  24. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein (z.B. in einem abgeschlossenen Raum...), zur Absicherung für den/die BesitzerIn und für die Firma "Time to relax e.K." und deren Mitarbeiter vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht widerlegt werden könnten, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben und erhalten!
  25. Die Angebote von time to relax e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag für einfache Leistungen kann mündlich erfolgen. Weitere Vereinbarungen bzw. im Preis enthaltene Leistungen bedürfen der schriftlichen Form und sind vom Auftraggeber wahrheitsgemäß anzugeben. Für falsche und falsch gemachte Angaben und deren daraus resultierenden Folgen übernimmt die Firma time to relax e.K. keinerlei Haftung.

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Januar 2005 Gerichtsstand für beide Parteien ist Ahrensburg